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Batterieverordnung

Batterien dürfen nach Gebrauch nicht in den Hausmüll gegeben werden, weil diese aufgrund der enthaltenen Stoffe erhebliche Gesundheits- und Umweltschäden verursachen können. Sie sind daher zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, was Sie bei uns unentgeltlich tun können. Übersenden Sie die Batterien hierzu an folgende Anschrift:

Phone Service
Schlossstr.100
70619 Stuttgart

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG (Batteriegesetz) überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet:


Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent